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Rechtsgebiete
Inkasso und Forderungseinzug

Inkasso und seine Grundlagen


Für viele mittelständische Unternehmen, aber auch Großunternehmen und Privatleute stellen Forderungsausfälle, unbezahlte Rechnungen und Forderungen ein großes, teilweise existenzbedrohendes, Problem dar. Dies betrifft nicht nur Forderungen gegenüber privaten Personen, sondern auch im B2B Verhältnis. Die Beitreibung von offenen Forderungen ist dabei nicht nur zeitaufwändig, sondern teilweise auch rechtlich schwierig, wenn man die Kniffe der Zwangsvollstreckung nicht kennt. Lassen Sie sich dabei helfen.

Inkasso – also Forderungsbeitreibung bzw. Forderungseinzug – ist eine Form, um seine Forderungen beim Schuldner zu realisieren. Nicht nur Inkassounternehmen, sondern auch Rechtsanwälte dürfen Forderungen beitreiben und – natürlich – im Inkassorecht beraten.

Basis der Forderungsbeitreibung ist, dass eine rechtlich wirksame Forderung gegen eine Person oder ein Unternehmen besteht und dass diese Forderung bisher nicht beglichen wurde. Seine rechtliche Grundlagen hat das Inkassorecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), denn hier finden sich die Vorschriften über das Entstehen, Bestehen und Erlöschen von Forderungen. Weitere wichtige Vorschriften finden sich in zahlreichen weiteren Gesetzen.

Forderungseinzug und Forderungsmanagement für Unternehmen


Als Rechtsanwalt bin ich befugt, Forderungen für meine Mandanten einzuziehen. In dieser Funktion erfülle ich grundsätzlich die gleichen Aufgaben wie ein Inkassobüro, allerdings sind die Befugnisse eines Rechtsanwalts noch weitreichender. Ein Inkassobüro kann beispielsweise kein streitiges Gerichtsverfahren durchführen. Beim Inkasso ist es wichtig, die Forderung zu titulieren. Dies geschieht im Inkassobereich sehr häufig im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens, also der Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides und Vollstreckungsbescheides. Wenn der Schuldner sich jedoch gegen die Forderung verteidigen möchte und gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt bzw. gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt, dann muss über die Forderung gerichtlich verhandelt werden. Dieses sogenannte streitige Verfahren kann ein Inkassobüro nicht mehr durchführen.

Offene und bestehende Forderungen auf Zahlung einer bestimmten Summe Geld – z. B. gegenüber einem Vertragspartner – können von mir als Rechtsanwalt für Inkassorecht im Rahmen eines Inkassomandats beigetrieben werden. Beim Forderungseinzug lege ich als Rechtsanwalt größten Wert auf seriöses Auftreten. Allerdings wird das Ziel der Beitreibung stehts mit dem erforderlichen Nachdruck und der notwendigen Beharrlichkeit verfolgt werden.

Auch wenn Sie in Ihrem Unternehmen regelmäßig eine Vielzahl an (gleichartigen) Forderungen geltend machen müssen (Masseninkasso), berate und vertrete ich Sie gerne. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Sie die Vergütung für regelmäßige Dienstleistungen, für Abonnements oder Bestellungen in Rechnung stellen.

Zudem unterstütze ich Sie im Bereich Forderungsmanagement. Denn professionelles Forderungsmanagement trägt dazu bei, dass so wenige Rechnungen wie möglich endgültig ausfallen (Verjährung!) und nicht wegen zu vieler offenen Forderungen Liquiditätsengpässe in Ihrem Unternehmen entstehen.

Beratung und Vertretung in Inkasso-Angelegenheiten


Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich auch Privatpersonen und Unternehmen, die Inkassoschreiben erhalten haben. Vor allem das Thema „Inkasso ohne Mahnung“ führt oft zu Unsicherheiten, Verwirrung und Empörung.

Macht ein Inkassobüro berechtigte Forderungen geltend, unterstütze ich Sie z. B. in der Kommunikation mit dem Inkassounternehmen. Das beinhaltet gegebenenfalls den Abschluss einer verbindlichen Ratenzahlungsvereinbarung. Außerdem kläre ich Sie darüber auf, unter welchen Voraussetzungen Inkasso ohne Mahnung tatsächlich möglich und rechtens ist.

Unberechtigte Forderungen wehre ich für Sie ab, vor allem auch wenn es sich bei den Inkassobüros um betrügerisch agierende „Inkassounternehmen“ handelt, die oft mit zweifelhaften Methoden versuchen, nicht existierende Forderungen beizutreiben.

Kosten


Grundsätzlich können die Kosten, die durch meine Tätigkeit für Sie entstehen, im Wege des Schadensersatzes beim Schuldner eingefordert werden. Dies setzt jedoch voraus, dass sich der Schuldner im Verzug befindet, die Forderung berechtigt ist und der Schuldner auch tatsächlich am Ende die Forderung bezahlt.

Kostenschuldner sind jedoch grundsätzlich Sie.

0781 95579750

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