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Rechtsgebiete
Mietrecht

Der Mietvertrag im Mietrecht


Das Mietrecht ist explizit im Gesetz geregelt. Die wesentliche Quelle für das Mietrecht in Ihrem individuellen Fall ist jedoch vor allem der Mietvertrag. Unabhängig davon, ob es sich um einen Mietvertrag über Wohnraum handelt oder einen Mietvertrag über Gewerberäume: Hier finden sich die für das Mietverhältnis wesentlichen Regelungen.

Im Mietvertrag wird z. B. das Mietobjekt definiert (Wohnung, Gewerbefläche, Haus etc.), die Höhe der Miete und Mietkaution vereinbart oder im befristeten Mietvertrag die Mietdauer fixiert. Um nicht von vornherein Streit mit Mietern im Zusammenhang mit Mieterhöhungen zu riskieren kann für Immobilieneigentümer bzw. Vermieter die Vereinbarung einer Staffelmiete (sog. Staffelmietvertrag) ratsam sein. Über die Möglichkeiten, die das Mietrecht in diesem Bereich bietet, kläre ich Sie als Rechtsanwalt gerne auf. Im Mietvertrag können die Mietparteien zudem Regelungen treffen, die z. B. die Eigenbedarfskündigung des Vermieters ausschließen oder beschränken, ebenso wie Regelungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.

Im Gewerberaummietrecht wird außerdem oftmals eine Mindestmietdauer vereinbart, in der eine ordentliche Kündigung des Gewerberaummietvertrages nicht möglich ist.

Nebenkostenabrechnungen, Mietminderung, Kündigung im Mietrecht


Aber auch in anderen Fragen stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Mietrecht in Offenburg und Umgebung gerne mit Rechtsrat zur Verfügung: So unterstütze ich Sie z. B. bei der Erstellung oder Prüfung einer Nebenkostenabrechnung bzw. Betriebskostenabrechnung, berate Sie hinsichtlich der Zulässigkeit einer Mieterhöhung z. B. nach Renovierung/Sanierung oder hinsichtlich der rechtlichen Grenzen einer Mietminderung (Baustellen(-Lärm), Schimmelbefall, Flächenabweichung etc.). Zuletzt stehe ich Ihnen natürlich für die Beantwortung von Fragen zum Thema ordentliche Kündigung (Berechnung Kündigungsfrist etc.) und außerordentliche Kündigung des Mietvertrages (z. B. wegen Zahlungsverzug / Mietrückstände nach § 543 Abs. 1 Nr. 3 BGB) zur Verfügung.

Außergerichtliches Vorgehen und Vertretung vor Gericht im Mietrecht


Als Rechtsanwalt vertrete ich meine Mandanten in Offenburg und Umgebung außergerichtlich, um beispielsweise ein Mietverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag zu beenden oder die Frage nach der Zulässigkeit einer Untervermietung mit den Parteien zu klären. Sollte eine Einigung außergerichtlich nicht möglich sein, vertrete ich Ihre Rechte selbstverständlich mit Nachdruck vor Gericht.

So vertrete ich Ihre Interessen und Rechtspositionen vor Gericht beispielsweise bei einer Räumungsklage, bei der Klage auf Zahlung ausstehender Mieten oder mache gegebenenfalls Schadensersatzforderungen (Beschädigung der Mietsache etc.) für Sie geltend, nicht nur wenn Sie als Vermieter sogenannten „Mietnomaden“ aufgesessen sind.

Auch im möglicherweise anschließenden Vollstreckungsverfahren (Zwangsräumung etc.) unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Mietrecht, z. B. bei der Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers etc.

0781 95579750

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