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Rechtsgebiete
Verkehrsrecht

Zivilrechtliche Ansprüche im Verkehrsrecht (Verkehrszivilrecht)


Wenn man in einen Unfall verwickelt wurde oder einen Unfall im Straßenverkehr hatte, kommt man schnell mit dem Verkehrsrecht in Berührung.

Im Verkehrszivilrecht geht es dann vor allem um die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Schäden, die bei einem Unfall mit dem Auto, dem Fahrrad oder als Fußgänger entstanden sind: Es geht um die Frage, ob Sie als Geschädigter Schadensersatz für einen Schaden am Auto, Motorrad oder Fahrrad erhalten. Zudem wird häufig über die Schuldfrage bzw. die Haftungsfrage und eine etwaige Haftungsquote gestritten.

Wenn Sie selbst bei einem Unfall verletzt wurden, geht es auch darum, ob Sie Schmerzensgeld und gegebenenfalls in welcher Höhe geltend machen können, weil Sie z. B. ein Schleudertrauma (Schädel-Hirn-Trauma) oder andere Verletzungen erlitten haben.

Neben Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall zählen aber auch Themen wie Autokauf, Autoverkauf oder Kfz-Leasing zum Verkehrsrecht. Natürlich stehe ich Ihnen auch bei Fragen zu diesen Themen als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gerne zur Verfügung.

Strafrecht im Verkehrsrecht (Verkehrsstrafrecht)


Ein Verkehrsunfall kann neben zivilrechtlichen Folgen auch strafrechtliche Konsequenzen haben, z. B. wenn eine Person zu Schaden gekommen ist (Körperverletzung) oder Sie unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss Auto gefahren sind (Trunkenheitsfahrt / Trunkenheit im Straßenverkehr). Auch wenn Sie eine Fahrerflucht bzw. Unfallflucht („unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“) begangen haben, haben Sie möglicherweise mit drastischen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Da im Verkehrsstrafrecht nicht nur Geldstrafe und Freiheitsstrafe drohen, sondern außerdem ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug möglich ist, versuche ich diese Folgen vor allem für Berufskraftfahrer zu verhindern. Droht eine „medizinisch-psychologische Untersuchung“ („MPU“ / „Idiotentest“), stehe ich Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.

Auch wenn Ihr Verstoß gegen die Regeln des Verkehrsrechts „nur“ mit einem Bußgeld bzw. „Punkten in Flensburg“ geahndet wird, unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt: Ich gehe z. B. gegen Knöllchen wegen Falschparkens oder wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, wenn Sie geblitzt wurden, vor und Versuche die rechtlichen Folgen, wie z. B. Fahrtenbuchauflagen, Fahrverbote und Bußgelder zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten.

Schadensabwicklung bzw. Unfallabwicklung im Verkehrsrecht


Die Folgen eines Unfalls sind oftmals kompliziert – die Abwicklung des Unfalls ist oft unübersichtlich und macht viel Arbeit. Das gilt vor allem, wenn nicht nur Sachschaden entstanden ist, sondern auch Personen zu Schaden gekommen sind.

Aber auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden an einem Fahrzeug entstanden ist, ist die Schadensabwicklung schwierig und sollte unbedingt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden.

Einem Geschädigten stehen oftmals viel mehr Schadensersatzansprüche zu, als landläufig bekannt ist.

Im Rahmen der Unfallabwicklung unterstütze ich Sie zunächst in erster Linie bei der Kommunikation mit den Versicherungen, sei es die gegnerische Versicherung oder Ihre eigene Versicherung. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie außerdem bei der Kommunikation mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft und kläre Sie dabei ausführlich über Ihre Rechte in einem möglichen Strafverfahren auf (z. B. Aussageverweigerungsrecht, gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht).

Kosten der Rechtsanwälte bei der Schadensabwicklung


Es ist natürlich immer sinnvoll, wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden ist, denn dann braucht man sich über eine eventuelle Kostentragungslast keine Gedanken machen und man kann schlicht versuchen das maximal Mögliche für Sie herauszuholen.

Wenn die Haftung für den Verkehrsunfall völlig klar ist, dann werden die Anwaltskosten, die Ihnen für die Schadensabwicklung durch Ihren Rechtsanwalt entstehen, von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Dies gilt eben gerade auch für den Fall, dass es ein ganz einfacher Unfall mit einer unstreitigen Haftungsverteilung war. Sie haben hier jederzeit das Recht den Schaden durch einen Rechtsanwalt bearbeiten zu lassen, damit etwaige Schadenspositionen, die einem Geschädigten gar nicht bekannt sind, auch tatsächlich geltend gemacht werden können.

Gerichtliche Vertretung im Verkehrsrecht


Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, vertrete ich Sie mit dem notwendigen Nachdruch vor Gericht – in Offenburg und Umgebung, aber wenn es erforderlich ist, auch bundesweit.

Ich mache Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend oder gehe gegen Ihre eigene Versicherung vor, wenn dies ihrer Leistungspflicht nicht nachkommt oder das Vorliegen eines Versicherungsfalles nicht anerkennt.

Im Verkehrsstrafrecht trete ich als Verkehrsanwalt als Strafverteidiger auf, wenn Ihnen eine Straftat oder ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen wird.

0781 95579750

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